Boltenhagen – 3. August 2011

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

auf Grund der aktuellen Berichterstattung in der örtlichen Presse habe ich mich an einen demokratischen Blog gewandt um meine Sicht der Dinge veröffentlichen zu können. Dieses Schreiben möchte ich Ihnen ebenfalls zur Kenntnis geben. Vor dem Amtsgericht Wismar scheint meine Webseite und meine Beiträge einen gewissen Beweiswert bekommen zu haben.

Sehr geehrte Administratoren, Kommentatoren und Leser des nuemser.blogs.ie,
Sie begleiten seit vielen Monaten die Geschehnisse im Ostseebad Boltenhagen sehr offen und kritisch. Da ich in vielen Fällen Ziel einiger Kommentare war, möchte ich die Gelegenheit nutzen um Ihnen für Ihre Beiträge und Kommentare zu danken. Viele meiner Freunde, Unterstützer und Bekannten lesen diesen Blog, ältere Freunde die sich nicht an die Tücken des Internets wagen, lassen sich von anderen die Beiträge ausdrucken.

Ich habe in knapp vier Jahren meiner Amtszeit in Boltenhagen versucht für Offenheit, Ehrlichkeit und Toleranz in der öffentlichen Verwaltung zu sorgen. Sicher habe ich dabei nicht alles richtig gemacht, wer könnte so etwas schon von sich behaupten? Die Mehrheit der Gemeindevertreter der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen fühlte sich dabei nicht ganz wohl, wie auch, haben doch einige seit Jahren ihre Macht so ausgebaut, dass es sich für sie gut in Boltenhagen leben ließ. Und wer sich nicht unterordnete, der hat die Folgen zu spüren bekommen. Es traf im Jahr 2000 den ersten direkt gewählten Bürgermeister Heinz Schmidt und es traf im Jahr 2007 meine Vorgängerin Christiane Meier, die meinte sie könne sich ohne diese Protagonisten aus ihrer Partei ungestraft emanzipieren.

Die Gemeindevertreter haben viele Anträge auf Einleitung von Disziplinarverfahren gegen mich gestellt. Ein Verfahren, wegen der Nutzung eines Dienstwagens, wurde gegen mich eingeleitet. Auf Betreiben des Vorsitzenden der Gemeindevertretung wurde sogar eine Strafanzeige gegen mich erstattet. Meine beiden Anwälte (Dienst- und Strafrechtlich) haben mir geraten, mich dazu nicht öffentlich zu äußern. Aber da selbst ein Vorsitzender Richter am 29.06.2011 in Wismar diese Angelegenheit benutzte um ein Motiv für eine Strafanzeige eines Bürgermeisters gegen seine korrupte Kämmerin zu suchen, kann ich dies nicht einfach auf sich beruhen lassen. Schließlich leben weder der Richter, noch der Staatsanwalt oder meine Anwälte hier in Boltenhagen. Sie spüren nicht die fragenden Blicke, die mich begleiten. Hat er, oder hat er nicht gelogen?

In der Tagespresse gab es eine ausgiebige Berichterstattung, die den eigentlichen Zweck dieser Gerichtsverhandlung in den Hintergrund treten ließ. Persönliche Motive meines Handelns werden unterstellt und selbstverständlich von denen, die sowieso immer ihren Senf dazu geben müssen, kommentiert. Ich wurde erst am Tag der Veröffentlichung dieser Vorwürfe dazu befragt, nicht vom Gericht oder der Staatsanwaltschaft wie man es annehmen sollte, nein, ich wurde von der Presse befragt. Was habe ich dazu zu sagen, dass ein Richter in einer Urteilsbegründung sich über einen lügenden Bürgermeister äußert? Was habe ich dazu zu sagen, dass ein Ermittlungsverfahren gegen mich wegen uneidlicher Falschaussage eingeleitet wurde? Selbst ein Mörder, der mit dem Messer in der Hand neben seinem Opfer angetroffen wird, wird als „mutmaßlicher Täter“ bezeichnet, bis ein Gericht die Schuld festgestellt hat. In meinem „Fall“ ist es anders, schließlich hat ein Richter diese Aussage getätigt. Bin ich jetzt schon verurteilt? Vorverurteilt auf jeden Fall!

Ich habe vor Gericht als Zeuge ausgesagt und ich habe die Wahrheit gesagt. Da mir die gegen mich erhobene Beschuldigung noch nicht bekannt gegeben wurde, kann ich nur vermuten, dass es um die Frage der Einstellung von Christiane Meier in die Gemeindeverwaltung handelt. Ich habe der Gemeindevertretung im September 2010 vorgeschlagen, Frau Meier für die Begleitung der Einführung des Neuen Kommunalen Haushaltsrechts (genannt Doppik) einzustellen. Sie war einen oder zwei Tage vor der Gemeindevertretersitzung in meinem Büro. Es ging nicht darum sie als Kämmerin einzustellen, sondern für die Kämmerei. über Einstellungen in eine Entgeltgruppe ab EG 9 war ohnehin die Gemeindevertretung zuständig und eine Stelle gab es im Stellenplan dafür auch nicht. Ich musste also zwangsläufig die Gemeindevertretung darüber informieren. Das habe ich auch in der Gemeindevertretersitzung im September 2010 getan. Diese Tatsache ist in meinem schriftlichen Bericht enthalten und auch im Protokoll der Sitzung, dass von der Protokollführerin und dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung, Christian Schmiedeberg, unterzeichnet wurde. Dieses Protokoll wurde von allen anwesenden Gemeindevertretern bestätigt. Es ist zweifellos eine Urkunde mit entsprechendem Beweiswert. Dieses Protokoll liegt mir vor, es liegt dem Vorsitzenden Richter vor und vermutlich auch dem Staatsanwalt. Diesem Protokoll ist zu entnehmen, dass über meinen Vorschlag diskutiert wurde, es sprachen die Gemeindevertreter Silke Plieth, Hans-Otto Schmiedeberg und Christian Schmiedeberg. Niemand der anwesenden Gemeindevertreter und Verwaltungsmitarbeiter kann behaupten diesen Sachverhalt nicht mitbekommen zu haben. Einige Anwesende fragten mich nach der Sitzung, und auch noch Tage später, ob ich diesen Vorschlag ernst meinte? über meine Beweggründe die mich zu diesem Vorschlag führten berichtete ich auf meiner Webseite www.olafclaus.de. Dort schrieb ich aus Platzgründen, dass ich Frau Meier als Kämmerin einstellen wollte. Ich hätte auch die längere Version, die sie gerade gelesen haben, schreiben können. Ich hätte auch etwas völlig anderes schreiben können, denn zu Frau Meier wären mir tausend Gründe eingefallen um zu beweisen, dass diese Frau keine geeignete Kurdirektorin für Boltenhagen ist. Sie war schon als Bürgermeisterin und vorher als Kämmerin eine Fehlbesetzung. Allein aus parteipolitischen Gründen musste sie für ihre Partei, die CDU, im Jahr 2000 als Bürgermeisterin antreten. Und da ihre „Parteifreunde“ sie 2007 zur Bürgermeisterwahl schmählich im Stich ließen und lieber Frau Dietrich über die SPD als Bürgermeisterin installieren wollten, gab es jetzt noch etwas gutzumachen. Daher, und das ist der einzig wahre Grund, sollte sie Kurdirektorin werden. Hätte ich gewusst, dass das einmal Gegenstand einer Vernehmung in einer Gerichtsverhandlung sein würde, hätte ich es so ausführlich geschrieben? Nein, ich glaube nicht, denn meine Texte auf meiner Webseite sollen kurz und informativ sein.

Nachdem ich nun am 30.05.2011 in der Hauptverhandlung zu dieser Angelegenheit befragt wurde und wahrheitsgemäß antwortete, wurde Christian Schmiedeberg vernommen. Diese Vernehmung habe ich mir noch mit angehört, dann fuhr ich wieder nach Boltenhagen. Schließlich hatte ich bereits am ersten Verhandlungstag schon 7 Stunden vergeblich auf meine Vernehmung warten müssen.
Nach der Vernehmung von Frau Meier wurde nochmals Christian Schmiedeberg befragt. Frau Meier soll ausgesagt haben, dass ich sie als Kämmerin einstellen wollte. Christian Schmiedeberg soll ausgesagt haben, dass diese Frage niemals Thema bei einer Gemeindevertretersitzung gewesen sei.

Nachdem ich das erfahren hatte, habe ich dem Vorsitzenden Richter ein Schreiben geschickt, mit dem Protokollauszug von September 2010. über den Inhalt des Schreibens informierte ich den Staatsanwalt der die Anklage vertrat telefonisch. Soweit mir bekannt ist, hat der Vorsitzende dieses Schreiben auch den Verteidigern zur Verfügung gestellt. Im Vertrauen darauf, dass der Richter mich dazu befragen würde wartete ich auf eine Vorladung. Aus der Presse und von Zuhörern habe ich erfahren, dass es für die Beteiligten jedoch von äußerster Wichtigkeit war einen Zeugen aus Aserbaidschan zu vernehmen. Das Gericht hat vermutlich am 03.06.2011 mein Schreiben bekommen, hatte also mehr als drei Wochen Zeit mich zu den Zweifeln am Wahrheitsgehalt meiner Aussage anzuhören.

Dem Gericht obliegt die freie Beweiswürdigung, es hat sich entschieden einem Satz auf meiner privaten Webseite mehr Beweiswert zu geben als einer Urkunde.

Was mich neben den Zweifeln an meiner Aussage mehr trifft, ist die Tatsache, dass ich von diesem Sachverhalt aus der Presse erfahren musste. Muss ich jetzt wieder diese Zeitung abonnieren um zu erfahren, ob die Staatsanwaltschaft Ermittlungen gegen mich eingeleitet hat? Werde ich zu dem eingangs erwähnten Verfahren wegen einer sogenannten „Dienstwagenaffäre“ auch aus der Presse weitere Informationen bekommen? Sind weitere Verfahren gegen mich anhängig? Falls ja, welche Zeitung muss ich abonnieren um näheres zu erfahren?

Dieser Umgang mit einem Zeugen, mehr oder weniger bin ich nicht, zeigt einmal mehr, dass es besser für jeden Bürger ist, bei Straftaten wegzugucken, sich nicht einzumischen, sich davonzustehlen. Nichts hören, nichts sehen, nichts sagen!

Widerlegen Sie mich bitte!

Ihr Olaf Claus