Boltenhagen – 29. September 2013

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freunde,

nachdem das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern nunmehr die Beschwerde des Amtes Klützer Winkel gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Schwerin ablehnte, zeigt sich Amtsvorsteher Neick nach wie vor uneinsichtig. Heute möchte ich das noch nicht kommentieren, ich stelle Ihnen nur den Beschluss des OVG vom 23. September zur Verfügung, damit Sie sich selbst eine Meinung dazu bilden können… Der eigentliche politische Skandal, dass ich als gewählter Bürgermeister der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen seit Jahren durch Innenminister Caffier (CDU), Landrätin Hesse (SPD), Amtsvorsteher Neick (IMS Christian Klenz) und Wahlbetrüger Chr. Schmiedeberg (CDU) widerrechtlich an der Amtsausübung gehindert werde, wird dadurch nicht geringer.

Beschluss Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern
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Ihr Olaf Claus

Schreiben Sie mir gerne Ihre Meinungen und Fragen an info@olafclaus.de.