Boltenhagen – 25. Februar 2012

Am 23.02.2012 gab ich in der Sitzung der Gemeindevertretung Ostseebad Boltenhagen folgende persönliche Erklärung ab:
(Es gilt das gesprochene Wort)

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

nachdem am 01.07.2011 unsere Gemeinde die Amtsfreiheit verlor, verlor auch ich, rechtswidrig mein Amt als Bürgermeister der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen.

Ich wurde in den folgenden Monaten nicht entsprechend meines Amtes, meiner Stellung, von einer Mehrzahl der hier anwesenden Gemeindevertreter behandelt. öffentliche Demütigungen und Herabsetzungen habe ich hingenommen, ohne entsprechende Rechtsmittel zu nutzen. Mir war stets an einer sachlichen Zusammenarbeit mit den von Ihnen gewählten Gemeindevertretern gelegen. Dies habe ich auch bekräftigt, nachdem ich am 27.11.2011 von Ihnen, mit großer Mehrheit, erneut zum Bürgermeister meines Geburtsortes wurde.

Ich habe seitdem hinnehmen müssen, dass Ihre Gemeindevertreter, auf Hinweis des damaligen amtierenden Bürgermeisters Christian Schmiedeberg, einen Antrag auf Versetzung in den einstweiligen Ruhestand ablehnten, weil ich angeblich dem Amt Klützer Winkel als Beamter zugeordnet wurde. In einem anhängenden Gerichtsverfahren erklärte der bevollmächtigte Vertreter des Amtes nunmehr gegenüber dem Oberverwaltungsgericht, dass ich seit dem 19.11.2011 fortlaufend unentschuldigt dem Dienst ferngeblieben bin oder mich krank gemeldet habe. Die von mir angemahnte und im Grundgesetz verankerte amtsangemessene Beschäftigung als Beamter des Amtes wurde verleugnet und nunmehr dem Gericht mitgeteilt, dass ich erst seit dem 30.01.2012 dem Amt Klützer Winkel angehöre und vorher demzufolge gegenüber dem Amt keinerlei Forderungen aufzumachen hätte.

Gesetzliche Vertreter des Amtes, wie die hier anwesenden 1. Und 2. Stellv. Amtsvorsteher Christian Schmiedeberg und Silvia Radtke haben jedoch in der Tagespresse anderslautende Auskünfte gegeben.

Die beauftragte 1. Stellv. Bürgermeisterin unserer Gemeinde, Frau Kathrin Pardun, hat mich, nach meiner Ernennung und Vereidigung als Bürgermeister der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen am 12.01.2012 aufgefordert, eine Erklärung zur Unvereinbarkeit von Amt und Mandat abzugeben, weil ich Beamter des Amtes Klützer Winkel sei. Sie muss es wissen, denn schließlich ist sie die Leitende Verwaltungsbeamtin des Amtes Klützer Winkel und sie war am 10.01.2012 auch meine Dienstvorgesetzte, als ich mich zum Dienst meldete.

Sie schrieb mir am 22.02.2012 eine Verfügung in der sie mir mitteilte, dass sie den Verlust meiner Rechte und Pflichten als Gemeindevertreter feststellte. Damit nicht genug, teilte sie mir mit: „Von dieser Feststellung ist auch Ihre Funktion als ehrenamtlicher Bürgermeister mit umfasst, so dass Sie auch diese Funktion nicht mehr ausüben dürfen.“

Heute hat die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Schwerin beschlossen:
„Es wird für den Zeitraum bis zur abschließenden Entscheidung der Kammer über den vorliegenden Eilantrag festgestellt, dass der Antragsteller die mit seinem Amt als ehrenamtlicher Bürgermeister der Antragsgenerin verbundenen Funktionen (…) ausüben darf. Dies gilt jedoch nicht für die damit im Regelfall verbundene Stellung als Gemeindevertreter (…) sowie für die Aufgaben des Vorsitzenden der Gemeindevertretung (…).““

Nachdem ich nun zum dritten Mal in kurzer Zeit Bürgermeister der Gemeinde Boltenhagen wurde, erwarte ich von den hier anwesenden Gemeindevertretern, dass sie meinem Antrag auf Neuwahlen zustimmen und den Weg endlich frei machen, damit die Entwicklung unserer Gemeinde nicht weiter gebremst wird.

Stellen Sie sich der Entscheidung der Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde. Ich erwarte, dass Sie bis zum Termin der Neuwahlen Ihre Mandate ruhen lassen und die Rechtsaufsichtsbehörde auffordern einen Beauftragten für die Gemeindevertretung zu berufen. Ich erwarte, dass die Vertreter der Gemeinde Boltenhagen im Amtsausschuss sofort Ihr Mandat ruhen lassen. Für diesen Fall, werde ich, als gesetzlicher Vertreter der Gemeinde Boltenhagen im Amtsausschuss, nur als Hörer an den Amtsausschusssitzungen teilnehmen bis das Oberverwaltungsgericht in beiden Normenkontrollklagen eine Entscheidung getroffen hat.

Ihr Olaf Claus

Schreiben Sie mir gerne Ihre Meinungen und Fragen an info@olafclaus.de.