Boltenhagen – 5. Juli 2012

„Das Oberverwaltungsgericht bestätigte in 2. Instanz, dass der in § 25 Abs. 1 Ziffer 1 Kommunalverfassung M-V normierte Grundsatz der Unvereinbarkeit von Amt und Mandat mit Blick auf die Funktion als Vorsitzender der Gemeindevertretung verletzt ist, wenn ein gewählter und ernannter ehrenamtlicher Bürgermeister zugleich Bediensteter des Amtes ist, dem die Gemeinde angehört. Hinsichtlich der weiteren Funktionen des ehrenamtlichen Bürgermeisters überwiege zudem das Interesse der Gemeinde an der Anordnung der sofortigen Vollziehung.“
(Pressemitteilung lesen)

Das OVG entscheidet in meinem Fall also entgegen dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Schwerin (vom 07.05.2012), dass mir die Rechte und Pflichten eines ehrenamtlichen Bürgermeisters umfassend eingeräumt hatte und den Bescheid der damaligen 1.stellv. Bürgermeisterin als rechtswidrig bezeichnete.

Zwei Gerichte sind also unterschiedlicher Auffassung, das sollte in einem Rechtsstaat nichts Ungewöhnliches sein. Bereits im März d.J. kam das OVG zu einer anderen Auffassung als das VG Schwerin, als das Amt Klützer Winkel verpflichtet wurde, mich umgehend in den einstweiligen Ruhestand zu versetzen.

Der OVG-Beschluss vom 03.07.2012 hat aber nicht die Auswirkungen, die seit der Veröffentlichung hineininterpretiert werden:
„Boltenhagen: Olaf Claus ist kein Bürgermeister mehr“ (Ostsee-Zeitung vom 05.07.2012 Seite 1) Die Schlagzeile wird ergänzt im Lokalteil Grevesmühlen: „Erleichterung nach Gerichtsurteil“ (Seite 11)

Und dann kommen, neben vielen Vermutungen und Halbwahrheiten, wieder die üblichen „Rechtsexperten“ zu Wort. Alle übersehen in ihrem Wunschdenken jedoch das wesentliche:

Ich bin weiterhin Bürgermeister der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen und ich werde mich weiterhin für die Belange der Bürgerrinnen und Bürger unserer Gemeinde einsetzen. Den „Rechtsexperten“ noch einmal zur Erinnerung: „Der direkt gewählte Bürgermeister kann nur durch Bürgerentscheid abberufen werden.“ (§ 32 Abs. 5 Kommunalverfassung M-V) Leider gilt diese Rechtsnorm der Kommunalverfassung nicht für Gemeindevertretungen, denn dann würde in Boltenhagen wahrhaftige „Aufbruchsstimmung“ herrschen. So werden wir uns bis zur nächsten Kommunalwahl im Jahr 2014 gedulden müssen.

Ihr Olaf Claus

Schreiben Sie mir gerne Ihre Meinungen und Fragen an info@olafclaus.de.