Boltenhagen – 12. Dezember 2012
Folgenden Brief habe ich in der letzten Woche, am 05.12.2012, an den Chefredakteur der Ostseezeitung geschickt. Bisher ohne Reaktion – die Frist für die Veröffentlichung dieser Gegendarstellung ist heute abgelaufen.
Sehr geehrter Herr Ebel,
in der Ostsee-Zeitung, Grevesmühlener Zeitung, Ausgabe Nr. 280, vom 29.11.2012 ist auf der Seite 1 ein Beitrag unter der überschrift „Olaf Claus fordert mehr Geld“ und auf der Seite 11 ein Beitrag unter der überschrift „Bürgermeister fordert mehr Geld, arbeitet aber nicht“ enthalten, die unrichtige Behauptungen enthalten.
Der Gegendarstellungsanspruch besteht gemäß §10 Landespressegesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern (LPrG M-V).
In der Anlage habe ich eine ausgefertigte Gegendarstellung beigefügt. Ich erwarte, dass die Gegendarstellung gemäß § 10 Abs. 3 LPrG M-V in der nach Empfang der Einsendung nächstfolgenden, für den Druck nicht abgeschlossenen Nummer in dem gleichen Teil des Druckwerkes und mit gleicher Schrift wie der beanstandete Text ohne Einschaltungen und Weglassungen abgedruckt wird.
Mit freundlichen Grüß
Olaf Rüdiger Claus
Damit wenigstens den Lesern meiner Homepage diese Informationen nicht verwehrt bleiben, werde ich meine Gegendarstellung nun an dieser Stelle veröffentlichen.
Gegendarstellung zu den Veröffentlichungen in der „Ostsee-Zeitung – Die Unabhängige für Mecklenburg-Vorpommern“ (Grevesmühlener Zeitung) vom 29.11.2012, Nr. 280, unter den überschriften „Olaf Claus fordert mehr Geld“ (Seite 1) und „Bürgermeister fordert mehr Geld, arbeitet aber nicht“ (Seite 11)
In dem Beitrag auf Seite 1 wird folgende wahrheitswidrige Behauptung aufgestellt: „Olaf Claus ist Beamter des Amtes Klützer Winkel, seit Boltenhagen dem Amt angeschlossen wurde.“
Dazu stelle ich fest: Diese Behauptung ist falsch, richtig ist vielmehr, dass durch Verordnung vom 04.03.2011 der Innenminister des Landes M-V Lorenz Caffier die Amtsfreiheit der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen aufgehoben und gleichzeitig die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen mit Wirkung zum 01.07.2011 dem Amt Klützer Winkel zugeordnet wurde. Die Verordnung enthält keine Regelung für den hauptamtlichen Bürgermeister der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen. Ich bin daher keinesfalls “ Beamter des Amtes Klützer Winkel, seit Boltenhagen dem Amt angeschlossen wurde.“
In dem Beitrag auf Seite 1 wird folgende wahrheitswidrige Behauptung aufgestellt: „Er hat seit Januar noch nicht gearbeitet, bekommt aber Geld und fordert dazu eine Anhebung seiner Besoldungsgruppe.“
Dazu stelle ich fest: Diese Behauptung ist falsch, richtig ist vielmehr, dass die Landesverordnung zur änderung der Kommunalbesoldungslandesverordnung am 4. September 2011 zeitgleich mit der Kreisstrukturreform in Kraft getreten ist. Die Landesverordnung sieht u.a. vor, dass für hauptamtliche Bürgermeister mit der Besoldungsgruppe A 13 eine Anhebung in die Besoldungsgruppe A 14 erfolgt. Ziel der Verordnung ist nicht eine allgemeine Besoldungserhöhung für die im Amt befindlichen Beamten, sondern eine funktionsgerechte, den Anforderungen entsprechende Einstufung ihrer ämter. Das Amt Klützer Winkel hat diese Landesverordnung bisher rechtswidrig nicht umgesetzt und wurde daher von mir aufgefordert die Landesverordnung umzusetzen.
In dem Beitrag auf Seite 11 wird folgende wahrheitswidrige Behauptung aufgestellt: „Er hat noch keinen einzigen Tag für das Amt Klützer Winkel gearbeitet, aber eine Gehaltserhöhung sieht Olaf Claus als durchaus rechtens an.“
Dazu stelle ich fest: Diese Behauptung ist falsch, richtig ist vielmehr, dass die Landesverordnung zur änderung der Kommunalbesoldungslandesverordnung am 4. September 2011 zeitgleich mit der Kreisstrukturreform in Kraft getreten ist. Die Landesverordnung sieht u.a. vor, dass für hauptamtliche Bürgermeister mit der Besoldungsgruppe A 13 eine Anhebung in die Besoldungsgruppe A 14 erfolgt. Ziel der Verordnung ist nicht eine allgemeine Besoldungserhöhung für die im Amt befindlichen Beamten, sondern eine funktionsgerechte, den Anforderungen entsprechende Einstufung ihrer ämter. Das Amt Klützer Winkel hat diese Landesverordnung bisher rechtswidrig nicht umgesetzt und wurde daher von mir aufgefordert die Landesverordnung umzusetzen.
In dem Beitrag auf Seite 11 wird folgende wahrheitswidrige Behauptung aufgestellt: „Doch das ist nicht die einzige Forderung an das Amt. 1100 Euro Aufwandsentschädigung monatlich für die Stelle als ehrenamtlicher Bürgermeister möchte er ebenfalls ausgezahlt haben.“
Dazu stelle ich fest: Diese Behauptung ist falsch, richtig ist vielmehr, dass die 2. Satzung zur änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen vom 03.11.2011 im §7 Abs. 3 festlegt: „Der Bürgermeister erhält eine Aufwandsentschädigung in Höhe des Höchstsatzes der Entschädigungsverordnung.“ Ich bin am 27.11.2011 mit mehr als 70* Stimmenanteil zum Bürgermeister der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen gewählt worden. Am 12.01.2012 wurde ich zum Ehrenbeamten ernannt und legte einen Amtseid ab. Das Amt Klützer Winkel hat diese Festlegung in der Hauptsatzung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen bisher rechtswidrig nicht umgesetzt und wurde daher von mir aufgefordert sich rechtskonform zu verhalten.
In dem Beitrag auf Seite 11 wird folgende wahrheitswidrige Behauptung aufgestellt: „Der Hintergrund: Seit Boltenhagen vom Innenministerium dem Amt Klützer Winkel zugeordnet wurde, ist Olaf Claus offiziell Beamter des Amtes.“
Dazu stelle ich fest: Diese Behauptung ist falsch, richtig ist vielmehr, dass durch Verordnung vom 04.03.2011 der Innenminister des Landes M-V Lorenz Caffier die Amtsfreiheit der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen aufgehoben und gleichzeitig die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen mit Wirkung zum 01.07.2011 dem Amt Klützer Winkel zugeordnet wurde. Die Verordnung enthält keine Regelung für den hauptamtlichen Bürgermeister der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen. Ich bin daher keinesfalls seit dem 01.07.2011 „offiziell Beamter des Amtes“.
In dem Beitrag auf Seite 11 wird folgende wahrheitswidrige Behauptung aufgestellt: „Er gehe noch immer gegen eine übernahmeverfügung vor, die ihm aus seiner Sicht unrechtmäßig von Christian Schmiedeberg (CDU) Ende Februar überreicht worden war. Die Urkunde besagt, dass Claus mit der Einamtung der Gemeinde Boltenhagen Beamter des Amtes Klützer Winkel geworden ist.“
Dazu stelle ich fest: Diese Behauptung ist falsch, richtig ist vielmehr, dass mir am 30.01.2012 im Rahmen einer Sitzung des Amtsausschusses Klützer Winkel, eine übernahmeverfügung vom 30.01.2012 des Amtsvorstehers des Amtes Klützer Winkel ausgehändigt wurde.
Die Übernahmeverfügung hat folgenden Wortlaut: „Sehr geehrter Herr Claus, hiermit werden Sie gemäß §17 Abs. 3 des Beamtenstatusgesetzes (BeamtStG) in den Dienst des Amtes Klützer Winkel übernommen. Ihr Dienstverhältnis wird mit dem Amt als neuen Dienstherrn fortgesetzt. Ich weise daraufhin, dass Sie gemäß §17 Abs. 3 Satz 3 und 4 BeamtStG verpflichtet sind, dieser übernahmeverfügung Folge zu leisten und dass Sie aus dem Beamtenverhältnis entlassen sind, wenn Sie dieser Verpflichtung nicht nachkommen.“ (Unterschrift: gez. Christian Schmiedeberg, 1. Stellvertreter des Amtsvorstehers, Dienstsiegel)
Am 23.05.2012 hat die Landrätin als untere Rechtsaufsichtsbehörde festgestellt, dass die Sitzung des Amtsausschusses vom 30.01.2012 unter Verletzung des öffentlichkeitsgrundsatzes nach §136 i.V.m. 29 Abs. 6 KV M-V durchgeführt wurde mit der Rechtsfolge, dass die gefassten Beschlüsse rechtswidrig bzw. nichtig sind. Zwischenzeitlich habe ich der unteren Rechtsaufsichtsbehörde die Verletzung des öffentlichkeitsgrundsatzes bei weiteren Sitzungen des Amtsausschusses angezeigt. Das Amt Klützer Winkel hat bisher, trotz Aufforderung durch die Rechtsaufsichtsbehörde und durch die Rechtsanwaltskanzlei Ahrendt & Partner Schwerin, keinen Nachweis der ordentlichen „amtlichen Bekanntmachungen“ diverser Sitzungen des Amtsausschusses erbracht. Gegenüber der unteren Rechtsaufsichtsbehörde wurde durch das Amt Klützer Winkel im Mai 2012 ein Nachweis über die erfolgten „Pressemitteilungen“ fälschlicherweise als Nachweis der „amtlichen Bekanntmachungen“ vorgelegt. Diesen Sachverhalt habe ich beim Generalstaatsanwalt Mecklenburg-Vorpommern zur Anzeige gebracht. Eine „Pressemitteilung“ ist keinesfalls einer „amtlichen Bekanntmachung“ gleichzusetzen. Eine „Amtliche Bekanntmachung“ deren Urkundenwert als Beweismittel ein geschütztes Rechtsmittel darstellt, muss vor willkürlichen Veränderungen(z. B. Datum der Veröffentlichung) geschützt sein.
In dem Beitrag auf Seite 11 wird folgende wahrheitswidrige Behauptung aufgestellt: “ Das er seine Arbeit als Gemeindeoberhaupt nicht ausüben darf, sieht Claus nicht ein. Gegen den Beschluss des OVG geht der ehemalige Polizist vor.“
Dazu stelle ich fest: Diese Behauptung ist falsch, vielmehr ist richtig, dass ich keine Erklärung gegenüber der Ostsee-Zeitung darüber abgegeben habe, ob ich etwas einsehe oder nicht. Es ist auch unwahr, dass ich gegen den Beschluss des OVG vorgehe. Der 2. Senat des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern hat am 03.07.2012 beschlossen, dass der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes abgelehnt wird und der Beschluss gemäß §152 Abs. 1 VwGO unanfechtbar ist.
Ostseebad Boltenhagen, 05.12.2012
Olaf Rüdiger Claus
Schreiben Sie mir gerne Ihre Meinungen und Fragen an info@olafclaus.de.
Ihr Olaf Claus
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