Boltenhagen – 29. März 2013

Eine neue Ausgabe der „Boltenhagener Einblicke“ ist erschienen. Sie wird in der bewährten Form an alle erreichbaren Haushalte in Boltenhagen verteilt. Sie ist aber auch unter www.bürgerforum-boltenhagen.de nachzulesen. Ich finde, es ist wieder einmal eine gelungene Ausgabe und die Redakteure, haben eine sehr gute Arbeit abgeliefert. Dafür von meiner Seite nochmals vielen Dank! Ich durfte auch einen Gastbeitrag leisten, den ich gern hier veröffentliche:

Es gibt in Boltenhagen Gemeindevertreter die sich seit fast 20 Jahren, mehr oder weniger erfolgreich, um die Grundstücksangelegenheiten der Gemeinde kümmern. Einzelne Namen fielen dabei immer wieder auf und man sollte meinen: Irgendwann muss doch auch der letzte Gemeindevertreter begriffen haben, dass sich Grundstücke nicht wahllos vermehren. Aber weit gefehlt, Boltenhagens Grundstücksangelegenheiten beschäftigen manchmal noch Jahrzehnte später die Gerichte. Aber der Reihe nach:

Seit Beginn der 1990-er Jahre war es für alle Gemeinden auf dem Territorium der ehemaligen DDR äußerst wichtig, sich mit Straßen- und Wegerechten auszustatten. Einerseits um bei einem späterem Ausbau der Straßen auch selbst Grundstückseigentümer zu sein, andererseits um die Erschließung von Baugrundstücken zu sichern um diese dann entweder selbst zu entwickeln oder eben gewinnbringend zu veräußern. Aber die Entwicklung wurde verschlafen, Wegegrundstücke wurden für Kleinstbeträge verscherbelt oder der Erwerb abgelehnt. So geschehen bei der Strandpromenade, die sich bis zum heutigen Tag im Eigentum des Landes befindet, obwohl sie mit EU- und Gemeindemitteln ausgebaut wurde. So geschehen bei der Mittelpromenade, die dem Bau des Seehotels zum Opfer fiel und so geschehen beim Bau der Goethehainpassage wo ein ehemals öffentlicher Weg in Privateigentum überging. Gibt es in Boltenhagen eigentlich noch irgendeinen Weg zum Strand, der sich in Gemeindebesitz befindet? Aber sicher, denn es war ja nicht alles schlecht. Die Straße an der Albin-Köbis-Siedlung und der Weg vom Kreisel in Richtung „Lesehalle“ sind ja schließlich auch öffentlich.

Das alles war jedoch nur der Beginn eines Monopoly-Spiels mit unbegabten oder unglücklichen Spielteilnehmern. über die Grundstücksangelegenheit Barrein ist an anderer Stelle schon tiefgründig berichtet worden-aber das der damalige Bürgermeister Schultz bereits am 11.06.1998 für die weitere Verwendung des Barrein-Grundstücks der Gemeindevertretung folgendes vorschlug: (Zitat)“Recht interessant erscheint der Vorschlag der Herren Engelter und Kornblum. Nach ihren Berechnungen hat die Gesellschaft im Jahre 1998 Gewerbesteuer von ca. 1 Mio. DM zu zahlen. Sie schlagen nun vor, daß die Gemeinde diese Summe wieder investiert in die Errichtung des Freizeitzentrums und somit Mitgesellschafter wird. Desweiteren würden sie Prozessfolgekosten in der Sache Gemeinde/Barrein, übernehmen“ (Zitatende)ist allein mit Unfähigkeit und Unvermögen nicht zu erklären. Die Gemeinde sollte also auf eine Steuereinnahme in Höhe von 1.000.000,00 DM verzichten und im Gegenzug ein Grundstück im Wert von ca. 2.000.000,00 DM an windige Steuerschuldner zu übertragen? Es versteht sich von selbst, dass der Steuerschuldner (Voreigentümer Papillon) weder von Bürgermeister Schultz noch von seiner Nachfolgerin Christiane Meier zur „Kasse gebeten“ wurde und die Steuerschuld bis zum heutigen Tag nicht eingefordert wurde. Das „Barrein-Grundstück“ wurde übrigens am 22.03.2005, also „nur“ 7 Jahre später, für 1.282.000,00 Euro an einen Boltenhagener Investor veräußert. Das Wertgutachten ging von einem Grundstückswert von 1,4 Mio. Euro aus und daher gab es wieder umfangreiche vertragliche Festlegungen, die die Angelegenheit für die Bürgermeisterin Meier und ihre Gemeindevertreter unübersichtlich machte. In der Folge ist dort ein privater Parkplatz entstanden der dem Eigentümer stabile Einnahmen beschert und die Gemeinde verpflichtet in einem Umkreis von 500 bis 700 m jegliche Parkverstöße zu ahnden um auch in Zukunft stabile Einnahmen zu sichern.
Die CDU-geführte Gemeinde hatte im Vorfeld bereits gute Erfahrungen mit dem Erwerber gemacht, schließlich wurde bereits am 12.12.2000 das ehemalige Parkplatzgrundstück im Ortszentrum an eine andere Gesellschaft desselben Investors verkauft. Damals gab es 1 Mio. DM und die Auflage zur Errichtung eines einstöckigen Gebäudes mit zwei Tiefgaragen.

Einen weiteren „Höhepunkt“ in Grundstücksgeschäften stellte der Verkauf der „Villa Südwest“ an Frau Gerlinde T. am 30.10.2002 dar. Es gab eine Ausschreibung, ein Wertgutachten über 650.000,00 Euro und zwei Angebote. Eines über 450.000,00 Euro und eine sogenannte „Punktlandung“ mit dem Angebot über 655.000,00 Euro! Ein Schelm wer Böses dabei denkt, aber was dann geschah ist unglaublich. Bürgermeisterin Meier veräußert die Villa nicht an Frau Gerlinde T., sondern an die frisch gegründete T. GmbH! Edward Heath, ehem. brit. Premierminister, sagte einmal: „Vor Fehlern ist niemand sicher. Das Kunststück besteht darin, denselben Fehler nicht zweimal zu machen.“ Obwohl es sehr unwahrscheinlich ist, dass er Bürgermeisterin Meier kannte, muss ihn ja jemand zu dieser Aussage animiert haben. Nachdem sie Jahre vorher Vater Barrein und Tochter Barrein nicht unterscheiden konnte, hatte sie in diesem Fall Mühe die Privatperson Gerlinde T. von der T. GmbH zu trennen, denn im Verkaufsbeschluss war eindeutig die Privatperson Gerlinde T. genannt.
übrigens wurde auch hier, „nur 4 Jahre“ später, der verunglückte Verkauf repariert. Am 13.12.2006 wird die „Villa Südwest“ erneut verkauft. Wieder an eine Firma des zahlungskräftigen Boltenhagener Investors. Es bleibt beim alten Kaufpreis von 655.000,00 Euro und auf eine erneute Ausschreibung wird auf Grund der schwierigen Lage auf dem Immobilienmarkt verzichtet. Wer diese „schwierige Lage an der Boltenhagener Strandpromenade“ ausgemacht hat, ist nicht überliefert. Bürgermeisterin Meier, als mittlerweile anerkannte Grundstücksexpertin, wird jedoch ihre Fachkenntnisse eingebracht haben. Das dieses Grundstücksgeschäft noch finanzielle Folgen für die Gemeinde haben wird, pfeifen längst die Spatzen von allen Dächern. Schließlich wurden dem Käufer Auflagen in den Vertrag geschrieben deren Erfüllung ihm dann, von Seiten der Gemeindevertretung, schlichtweg untersagt wurde.

Aber selbst bei ordentlichen Ausschreibungen gab es überraschende Wendungen. So geschehen am 26.01.2006. Damals berieten unsere Grundstücksexperten über den Verkauf der Reitanlage. Es gab zwei Angebote, eines über 280.000,00 Euro (Bieter A) und eines über 250.000,00 Euro (Bieter B). Eine ganz einfache Entscheidung meinen Sie? Nicht für den CDU-Fraktionsvorsitzenden Hans-Otto Schmiedeberg. Er stellte folgenden Antrag:

  1. Der Zuschlag geht an Bieter B zum Preis von 280.000 Euro. Der Finanzierungsnachweis ist bis zum 01.05.2006 zu bringen.
  2. Wenn kein Finanzierungsnachweis bis zu diesem Zeitpunkt vorliegt, erfolgt der Verkauf an Bieter A.
  3. Es erfolgt kein Verkauf unter 280.000 Euro.

Alle waren glücklich über diesen weisen Antrag, nur der Bieter B musste sich strecken und dann wurde ihm auch nur eine Teilfläche verkauft, weil niemand wusste, dass ein Grundstücksteil sich gar nicht im Eigentum der Gemeinde befand! Der Preis wurde allerdings nicht reduziert bzw. angepasst. Ein weiteres schönes Beispiel ist die Realisierung des Wohngebietes „Am Reek“. Es sollten Wohnungen für „Neuboltenhagener“ entstehen. Bei der Beratung über den Grundstücksverkauf an einen privaten Investor schlugen einige Gemeindevertreter wichtige Vertragsänderungen vor. So z.B. Uwe Dunkelmann (CDU): „Herr Dunkelmann gibt kund, dass er dem Beschlussvorschlag zustimmen wird. Er bittet aber darum, dass alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um dem Bau von Ferienwohnungen entgegen zu wirken. Zum Beispiel könnte er sich vorstellen, dass der Bau von Einliegerwohnungen nur erlaubt wird, wenn der Bauwillige seinen Hauptwohnsitz in Boltenhagen hat.“ Offenbar wurde der Sinn dieses Antrages von niemandem verstanden, jedenfalls lies Christian Schmiedeberg nicht darüber abstimmen. Es gab ja auch noch wichtige Anträge zum Kaufvertrag. So von Ex-Bürgermeister Schultz und dem CDU-Fraktionsvorsitzenden Hans-Otto Schmiedeberg. So sollte sich der Käufer mit seinem Gewerbe in Boltenhagen niederlassen und bei Androhung von Sanktionen und einer Rückabwicklungsklausel gebunden werden. Der gegenwärtige Streit über die Nutzung der neuerbauten Häuser in der Straße „Am Reek“ hat am 28.09.2006 während der Gemeindevertretersitzung begonnen, zunächst unbemerkt und ausgelöst durch unfähige Gemeindevertreter, die bisher noch (fast) jeden vernünftigen Antrag zerredet haben.
Auch aktuell kann man über die Grundstücksverkaufsaktivitäten nur den Kopf schütteln. In der Gemeindevertretersitzung vom 31.01.2013 schlug Christian Schmiedeberg (CDU) den anwesenden Gemeindevertretern den Verkauf des „Lebensmittelmarkt-Grundstücks“ in Tarnewitz für 400.000,00 Euro vor. Vor vier Jahren gab es zwei ernsthafte Interessenten für den Bau des Lebensmittelmarktes und sie boten beide 645.000,00 Euro für den Erwerb des Grundstücks. Der CDU-Fraktionsvorsitzende Hans-Otto Schmiedeberg witterte Korruption und Betrug und torpedierte den Verkaufsbeschluss und damit den Lebensmittelmarkt für Tarnewitz. Seitdem gab es kein tragfähiges Konzept mehr für einen Lebensmittelmarkt und da das jetzige aktuelle Angebot weit unter dem Wertgutachten liegt, wird es wohl auch dabei bleiben. Oder soll wieder, ohne öffentliche Verkaufsausschreibung, ein Grundstück weit unter Wert „verhökert“ werden?
Wir werden auch zukünftig über die kleinen und großen Unregelmäßigkeiten unserer „Fachleute“ berichten. Sie haben Pläne um mit neuen Ideen, vor allem von den alten Pannen abzulenken.

Die Berichterstattung wird fortgesetzt…

Ihr Olaf Claus

Schreiben Sie mir gerne Ihre Meinungen und Fragen an info@olafclaus.de.