Boltenhagen – 28. Februar 2014

Erhard Huzel, 1. Sekretär der CDU-Kreisleitung NWM, meldet sich zu Wort

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freunde,

Herr Huzel gibt in seiner Funktion als CDU-Parteifunktionär eine inhaltlich sehr befremdliche und verstörende Pressemitteilung heraus. Scheinbar wahllos stellt er falsche Behauptungen auf, die einer überprüfung nicht standhalten. Obwohl ich mich nur ungern auf diesem Niveau mit politischen Gegnern auseinandersetze, können doch einige unwahre Behauptungen nicht unkommentiert bleiben.

Ich bin seit dem 01.08.2007 Bürgermeister der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen. Diese erste Wahl habe ich gegen die damalige Amtsinhaberin, Christiane Meier (CDU), mit 64% Stimmenanteil gewonnen. Nachdem Innenminister L. Caffier (CDU) mit Wirkung des 01.07.2011 per Verordnung die Amtsfreiheit Boltenhagens aufhob, wurden im November 2011 Neuwahlen zum Bürgermeister durchgeführt. Diese Wahl gewann ich mit einem Stimmenanteil von 71% gegen Christian Schmiedeberg (CDU). Obwohl die Kommunalverfassung unseres Landes vorschreibt, dass ein gewählter Bürgermeister nur durch eine Abwahl aus dem Amt entfernt werden kann und §32 des Beamtenstatusgesetzes zwingende Vorschriften darüber enthält, wie mit Beamten nach Behördenumbildungen zu verfahren ist, hat mir Christian Schmiedeberg (CDU) am 30.01.2012 eine Übernahmeverfügung übergeben, die mich in den Dienst des Amtes Klützer Winkel zwingen sollte. Diese Verfügung verstößt gegen geltendes Recht und ein Mitwirkungsverbot von Herrn Schmiedeberg springt einen geradezu an. Herr Huzel sollte als Beamter und Volljurist diese Bestimmungen kennen.

Es ist richtig, dass ich seit zwei Jahren dienstunfähig bin. über die Gründe dieser Dienstunfähigkeit haben im vergangenen Jahr das Verwaltungsgericht Schwerin und das Oberverwaltungsgericht M/V geurteilt. Herr Huzel sollte sich besser die Rechtsprechung dieser ordentlichen Gerichte zu Eigen machen als die falschen Auffassungen des Rechtsanwaltes Volker Pollehn (CDU). Auch ob die Staatsanwaltschaft „zu Recht“ eine Anklage gegen mich erhob, wird im demokratischen Rechtsstaat von einem ordentlichen Gericht entschieden.

In der sogenannten „Dienstwagenaffäre“ ist das Verfahren 2013 ohne eine Verurteilung eingestellt worden. Die Staatsanwaltschaft hatte das Ermittlungsverfahren bereits im Herbst 2011 eingestellt, aber Christian Schmiedeberg (CDU) und Volker Pollehn(CDU) haben dagegen „im Namen der Gemeinde Boltenhagen“ Widerspruch eingelegt. Ihm, als Volljuristen, sollte bekannt sein, dass die Staatsanwaltschaft weisungsabhängig ist, und mir ist bekannt, dass in diesem Verfahren eine derartige Weisung aus dem Justizministerium der Frau Uta-Maria Kuder (CDU) erfolgte. Die Hauptverhandlung zu einer vermeintlichen Falschaussage ist, obwohl die Anklageerhebung bereits im Dezember 2012 erfolgte, bisher nicht eröffnet worden.

Sollte Herr Huzel seine Kenntnisse über eine „nachweisliche“ Lüge von Christiane Meier (CDU) bezogen haben, kann er dies in der Hauptverhandlung gern selbst als Zeuge erklären. Und dass ein Disziplinarverfahren über Jahre und mit wechselnden Ermittlungsführern, Frau Münter und Herr Diederich (beide CDU), gegen mich geführt wird, wird er mir doch nicht ernsthaft anlasten wollen? Seine Ratschläge an die WählerInnen Boltenhagens gibt er ebenfalls ungebeten. Die BürgerInnen Boltenhagens sind mündig und werden am 25. Mai dem/der Kandidaten/in ihres Vertrauens ihre Stimme geben. Und danach werden die BürgerInnen gemeinsam mit ihrem gewählten Bürgermeister und den gewählten Gemeindevertretern an die Lösung der Sachfragen gehen, die seit vielen Jahren unerledigt geblieben sind. Auch da bin ich, da seit Juli 2011 praktisch an der Amtsausübung gehindert, nicht der Adressat seiner Anschuldigungen.

OZ Artikel: Erhard Huzel greift Olaf Claus an
Offizielle PM der CDU

Ihr Olaf Claus

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