Boltenhagen – 29. April 2014

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen,

immer wieder werde ich gefragt, warum ich denn nicht meiner Arbeit im Amt Klützer Winkel nachgehe, obwohl ich mich doch scheinbar gesund und munter in der Öffentlichkeit bewege? Die Frage, warum der gewählte Bürgermeister nicht arbeitet, ist so naheliegend wie berechtigt! Seit dem 10. Januar 2012 gelte ich – auf „Beamtendeutsch“ – als „vorübergehend dienstunfähig“, das heißt ich bin krankgeschrieben. Dafür liegen Krankschreibungen vor, aber auch fachärztliche Gutachten und amtsärztliche Gutachten. Und nicht zuletzt die Entscheidungen des Verwaltungsgerichts in Schwerin und des Oberverwaltungsgerichts in Greifswald. Das sollte für den Status der Dienstunfähigkeit genügen.
Es gibt in Mecklenburg-Vorpommern einen Erlass des Sozialministeriums vom 09. April 2002 (IX 312/407.014.03), der die „Amtsärztliche Begutachtung von Beamten sowie Richtern im Zusammenhang mit der Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit“ regelt. Ein Gutachten ist jedoch nur eine Entscheidungshilfe für den Dienstherrn des Beamten. In meinem Fall hat mein „Dienstherr“, der Amtsvorsteher des Amtes Klützer Winkel (Dietrich Neick), leider keine Entscheidung getroffen, die für beide Seiten rechtliche Sicherheit hätte bringen können. Aber, ist der Amtsvorsteher Neick überhaupt mein Dienstherr? Da muss ich etwas weiter ausholen…

Am 31. Juli 2007 erhielt ich nach der Wahl zum Bürgermeister in Boltenhagen eine Ernennungsurkunde. Unterzeichnet von Bürgermeisterin Christiane Meier und der Ersten stellv. Bürgermeisterin Kathrin Dietrich, wurde ich, „Im Namen der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen – unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit- für die Dauer von 7 Jahren – mit Wirkung vom 01. August 2007 – zum Bürgermeister der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen ernannt.“ Die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen als Dienstherr, vertreten durch die Bürgermeisterin Meier, berief mich in ein Beamtenverhältnis auf Zeit zum Bürgermeister. Also zu einem so genannten Wahlbeamten, denn für die Berufung bedurfte es einer Wahl. Die siebenjährige Amtszeit endet am 31. Juli 2014. Die Kommunalverfassung unseres Landes schreibt vor: „Der direkt gewählte Bürgermeister kann nur durch Bürgerentscheid abberufen werden.“ Und die einschlägigen Beamtengesetze verbieten eine Versetzung oder Umsetzung eines Wahlbeamten in ein anderes Amt. (Für Interessierte: § 6 BeamtStG und § 6 LBG M-V)

Können Sie sich an einen Bürgerentscheid zu meiner Abberufung erinnern? Sicher nicht, denn es gab zwar einen Antrag von Gemeindevertreter Wolfgang Seidel, der (nach Absprache mit mir) einen Bürgerentscheid für meine Abwahl erzwingen wollte um die Amtsfreiheit unserer Gemeinde zu retten, aber die Gemeindevertreter von CDU/SPD/FDP/LINKE/HANSE lehnten den Antrag ab. Am 01. Juli 2011 wurde die Amtsfreiheit Boltenhagens aufgehoben und ich wurde am selben Tag durch Amtsvorsteher Neick beurlaubt, bis eine Entscheidung des Amtsausschusses erfolgen sollte. Wie kann ein Amtsvorsteher einen direkt gewählten hauptamtlichen Bürgermeister beurlauben? Warum habe ich keine Ernennungsurkunde für „das neue Amt“ bekommen? Kann ein direkt gewählter hauptamtlicher Bürgermeister plötzlich zum Angestellten seiner Gemeinde „mutieren“ und „Account-Manager“ werden? Ich habe dagegen geklagt, weil es hanebüchener Unsinn ist, den Christian Schmiedeberg mit Amtsvorsteher und Rechtsanwalt hier „verzapften“. Die Klage führte zu einer Anhörung vor dem Verwaltungsgericht Schwerin. Dort nahmen es die Amtsvertreter mit der Wahrheit nicht so genau, sodass sich jetzt die Staatsanwaltschaft wegen Prozessbetruges (Az: 136 Js 5069/13) damit befassen muss. Auch entgegen den Behauptungen des Amtes, ich hätte noch keinen einzigen Tag im Amt gearbeitet, habe ich vom 01.07.2011 bis zum 10.01.2012 meinen Dienst pflichtgemäß ausgeführt. Am 10.01.2012 trat ich, obwohl der Amtsausschuss wiederum meine Beurlaubung bis zum 31. März 2012 beschlossen hatte, erneut meinen Dienst im Amt an. An dem Tag habe ich keinen Arbeitsplatz zugewiesen bekommen, sondern das Dienstzimmer eines Mitarbeiters, der sich im Urlaub befand. Ich habe keinen Zugang zum Ratsinformationssystem erhalten, ich durfte den angeschlossenen PC nicht benutzen, mir wurden unzählige Belehrungsformulare vorgelegt und durch die leitende Verwaltungsbeamtin Pardun die Weisung erteilt, einen Bericht über meine Tätigkeit als „Account-Manager“ in der Kurverwaltung für die Gemeindevertretung Boltenhagen zu verfassen.

Zu Ihrer Erinnerung, zu diesem Zeitpunkt war ich schon zum zweiten Mal zum Boltenhagener Bürgermeister gewählt worden, obwohl meine Ernennungsurkunde vom 31. Juli 2007 weiterhin Gültigkeit hatte und bis heute noch hat! Was hätten Sie an meiner Stelle getan? Ich habe noch am Vormittag meine Tätigkeit beendet und habe mich krank gemeldet. Alles andere hätte nur zur Eskalation geführt. Am 30. Januar 2012 übergab mir Christian Schmiedeberg dann (nach dem Rücktritt Dieter Fischers), in seiner Funktion als „amtierender“ Amtsvorsteher, eine übernahmeverfügung. Diese Verfügung ist rechtswidrig von Christian Schmiedeberg ausgestellt worden. Einerseits muss eine derartige Verfügung innerhalb von sechs Monaten nach Inkrafttreten der Behördenumbildung (01. Juli 2011) erfolgen und andererseits muss eine beamtenrechtliche Verfügung auch gewissen Formvorschriften genügen. Die Verfügung ist zu spät ergangen (7 Monate) und es fehlt die zwingend vorgeschriebene zweite Unterschrift. Christian Schmiedeberg unterstand aber auch einem Mitwirkungsverbot, denn als mein 1. Stellvertreter darf er nicht tätig werden, wenn er aus einer Tätigkeit einen Vorteil oder Nachteil erfährt. Schmiedeberg hat aber einen deutlichen Vorteil daraus gezogen. Einerseits war er plötzlich „amtierender“ Bürgermeister, andererseits bekommt er als solcher jeden Monat 1.100 EURO Aufwandsentschädigung.

Mit der Aufhebung der Amtsfreiheit unserer Gemeinde, wurde aber die Gemeinde nicht „aufgelöst“. Es wurden nur die Verwaltungsaufgaben dem Amt Klützer Winkel übertragen. Eine Behördenumbildung, bei der der Status des Bürgermeisters nicht berührt wurde. In der Verordnung des Innenministers bin ich auch nicht erwähnt. Die Amtsenthebung eines Bürgermeisters durch den Innenminister ist gesetzlich nicht möglich. Durch die Aufhebung der Amtsfreiheit ist also lediglich meine Aufgabe als Verwaltungschef weggefallen. Die Beamtengesetze schreiben in diesem Fall zwingend vor, dass bei einer auf landesrechtlicher Vorschrift beruhenden wesentlichen Änderung des Aufbaus einer Behörde ein Beamter in den einstweiligen Ruhestand versetzt wird, wenn die ihm übertragende Aufgabe berührt wird und eine Versetzung rechtlich nicht zuläßig ist. Alle anderen gesetzlichen Aufgaben des Bürgermeisters sind in der Gemeinde verblieben und werden jetzt, wenngleich ungenügend, von Christian Schmiedeberg wahrgenommen.
Ich hätte mit Wirkung des 01.07.2011 in den einstweiligen Ruhestand bis zum 31.07.2014 versetzt werden müssen und hätte meine Amtszeit als nunmehr ehrenamtlicher Bürgermeister fortsetzen können. Warum wurden von Seiten des Amtes, der Gemeinde und der verantwortlichen Personen keine Vergleichsverhandlungen oder Vergleichsangebote der Gerichte angenommen? Warum wird immer weiter geklagt? Warum werden hier jährlich Steuergelder im hohen fünfstelligen Bereich für Klagen ausgegeben?

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

um Ihnen ausführliche Antworten auf diese und andere Fragen geben zu können, lade ich Sie zu meinen Wahlveranstaltungen ein. Die Termine gebe ich Ihnen rechtzeitig bekannt. Sollten Sie nicht in der „großen“ Öffentlichkeit, sondern lieber in ihrer vertrauten Umgebung mit mir reden wollen, dann werde ich auch gern zu Ihnen kommen. Rufen Sie mich an und wir vereinbaren einen Termin. Auch Ihre Freunde, Nachbarn oder Bekannten sind mir willkommen. Ich verspreche Ihnen Antworten auf Ihre Fragen!

Ihr Olaf Claus

Schreiben Sie mir gerne Ihre Meinungen und Fragen an info@olafclaus.de oder rufen Sie mich einfach an unter:
Tel. 038825 – 267040
Mobil: 0172 4638641.

PS: Gehen Sie am 25. Mai 2014 zur Kommunalwahl und wählen Sie Ihren Bürgermeister, Ihre Gemeindevertreter, Ihre Kreistagsmitglieder! Nutzen Sie auch die Möglichkeit der Briefwahl!

Ich werde weitere „Klartexte“ veröffentlichen, damit Sie am 25. Mai 2014 Ihre Wahl gut informiert treffen können!