Boltenhagen – 11. Januar 2013

Das Amtsgericht Grevesmühlen hat am 07.01.2013 beschlossen: „In der Strafsache gegen Olaf-Rüdiger Claus (…) wird das Verfahren gemäß § 153 a II StPO vorläufig eingestellt.“ Voraussetzung ist die Zahlung einer Auflage von 2.500 Euro an die Landeskasse.

Bei einer Verfahrenseinstellung nach § 153 a II Strafprozessordnung erfolgt die Einstellung des Verfahrens nach Klageerhebung durch das Gericht. Die Entscheidung ist unanfechtbar.

Am 11.01.2013 berichtete die „unabhängige“ Ostsee-Zeitung in drei Meldungen jeweils ihre „Wahrheit“ über die Einstellung. Schon auf Seite 1 wird wahrheitswidrig (auf deutsch: gelogen) behauptet, dass Claus „den Dienstwagen der Gemeinde ohne Genehmigung für Privatfahrten benutzt hat“. Das die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellte ist ebenfalls falsch, denn dafür ist das Gericht zuständig. Die Behauptung, dass ich den „ermittelten Schaden“ beglichen habe, ist ebenfalls falsch.

Auf Seite 6 geht es weiter. Wieder wird behauptet, dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren eingestellt habe und auf Grund der langen Verfahrensdauer die „Reißleine“ gezogen habe. Alles Quatsch, wie gewohnt!

Auf Seite 9 steht dann wenigstens der Name des Redakteurs, der den Quatsch verzapft hat: Michael Prochnow, der Leiter der Lokalredaktion Grevesmühlen, behauptet einmal mehr wahrheitswidrig, dass ich den Dienstwagen ohne Genehmigung „privat genutzt hatte“. Er behauptet auch wieder fälschlicherweise, dass ich 280 Euro abgerechnet hatte, obwohl ich „nachweislich nicht dienstlich unterwegs gewesen war.“ Dann zitiert er auch noch die falsche Rechtsgrundlage!

Also Michael, jetzt mal unter uns. Wird bei der Ostsee-Zeitung eigentlich nicht mehr recherchiert? Warum bringst Du immer Deine persönliche Bewertung ein? Fragt Ihr Eure Anwälte nur, wenn jemand eine Gegendarstellung fordert, oder nutzt Ihr die Juristen auch einmal wenn es um rechtliche Fragen geht? Warum schreibst Du eigentlich immer, dass ich ein ehemaliger Polizist bin? Soll das etwas bezwecken, und wenn ja, was? Ich bin übrigens auch ehemaliger Eisenbahner, falls Du das mal irgendwann nutzen möchtest? Wegen der ewigen Verspätungen bei Deutschen Bahn vielleicht? Ich würde dann, bei jedem Kurzschluss oder Stromausfall auch auf Dich verweisen, obwohl Du als ehemaliger Elektriker dafür vermutlich nicht verantwortlich wärst. Aber manche können, ohne ein Feindbild nicht ruhig schlafen.

Ob ich wieder eine Gegendarstellung fordern werde, kann ich heute noch nicht sagen. Da werde ich die weitere Berichterstattung in der Ostsee-Zeitung abwarten. Vermutlich kommen jetzt wieder die betroffenen äußerungen in den gut sortierten Leserbriefen und sicher kommen auch wieder Boltenhagens Gemeindevertreter zu Wort. Der Rechtsanwalt der Gemeindevertretung (gibt es eigentlich einen Beschluss dafür?) hat schon deren vermutliche Mehrheitsmeinung mitgeteilt: „Nach hiesiger Ansicht wird eine Verfahrenseinstellung gemäß § 153 a StPO der Sachlage und insbesondere dem unkooperativen Verhalten des Herrn Claus im Rahmen der Sachverhaltsaufklärung nicht gerecht. Die Fortführung des Verfahrens mit dem Ziel einer Verurteilung erscheint dringend angeraten.“ Dass es sich bei der Rechtsanwaltskanzlei um diejenige handelt, die Christian Schmiedeberg (CDU) auch privat vertritt, hatte ich schon erwähnt? Zumindest habe ich hier schon auf sein Verhalten zum Rechtsstaat hingewiesen. Vom Artikel 20 des Grundgesetzes und von Gewaltenteilung hat er vermutlich noch nichts gehört.

Bleiben Sie aufmerksam und vor allem, glauben Sie nicht alles was in der Ostsee-Zeitung steht und auf keinen Fall was Ihnen Christian Schmiedeberg sagt!

Ihr Olaf Claus

Schreiben Sie mir gerne Ihre Meinungen und Fragen an info@olafclaus.de.