Boltenhagen – 09. Februar 2012
Der Ausgangspunkt ist die Aussage: „Wenn ich die Bürgermeisterwahl gewinne, kündige ich meine Tätigkeit im Amt Klützer Winkel.“ Das ist kein Zitat, sondern eine Behauptung die mir zugeschrieben wird.
Die Ostsee-Zeitung wird nicht müde, diese Aussage immer wieder zum Thema ihrer Berichterstattung zu machen. Dazu kommen Leserbriefe, die die Meinung der Redaktion bekräftigen sollen und vor allem, willige Kommunalpolitiker, die eher nicht meinem erweiterten Freundeskreis angehören.
Es begann Anfang Juli 2011. Der Amtsvorsteher Dietrich Neick sagte am 06.07.2011 in der OZ: „Andernfalls hätte man den 52-Jährigen in den Ruhestand versetzen müssen, weil es im Amt keine angemessene Beschäftigung für Olaf Claus gebe, so der Amtsvorsteher. Er betont: ‚Wir haben bei uns keine Stelle.‘ “
Am 30.07.2011 schreibt die OZ über meine Versetzung in die Kurverwaltung Boltenhagen: “ ‚Wir haben jemanden beauftragt, der ein Stellenprofil erstellt, was Olaf Claus in der Kurverwaltung machen könnte‘, erklärte gestern der amtierende Bürgermeister Christian Schmiedeberg (CDU). Das Anliegen sei, dass der letzte hauptamtliche Bürgermeister des Ostseebades – wenn er denn zustimmt – möglichst bis zum Ende seiner regulären Wahlperiode in drei Jahren beschäftigt wird. ‚Wir hoffen, dass er gute Arbeit leisten wird und wir ihn nicht vorzeitig in Pension schicken müssen‘, erklärte Christian Schmiedeberg.“
Dann musste sich die OZ in Geduld üben, erst am 17.09.2011 konnte sie wieder etwas vermelden, denn „Claus tritt gegen Schmiedeberg zur Wahl an. Der Wahlkampf verspricht spannend zu werden. Denn schon seit Monaten liefern sich die beiden Kontrahenten einen heftigen Schlagabtausch. Beide zeigten sich gestern ziemlich wortkarg. (…) Dass sich beide in den kommenden Wochen genauso ruhig zeigen, ist eher unwahrscheinlich.“ (Diese Erwartung der Redakteure erfüllte sich dann ja auch.)
Am 16.11.2011 schrieb die OZ: „Die Meinungen im Ostseebad sind geteilt. Nach einer nicht repräsentativen Umfrage gestern am Einkaufszentrum stehen die Chancen für beide Bewerber etwa 50 zu 50.“
Am 24.11.2011 geht es schließlich um eine Verknüpfung von Amt und Mandat. Petra Rappen, Pressesprecherin des Landkreises wird zitiert: „Sollte Olaf Claus zum Beispiel ins Amt Grevesmühlen oder Schönberg wechseln, kann er Bürgermeister von Boltenhagen werden, erklärte Petra Rappen. Bliebe er jedoch im Amt Klützer Winkel, könne er das Mandat nicht annehmen.“ Drei Tage vor dem Wahltermin erklärt die Ostsee-Zeitung ihren Lesern, dass ich, falls ich gewählt werden sollte, „das Mandat nicht annehmen“ könne.
Mit anderen Worten: Die Ostsee-Zeitung erklärt den Wählern, dass ich kein Bürgermeister sein kann. Drei Tage vor der Wahl! Gut, dass meine Wähler wissen, was sie von dieser Art der Berichterstattung zu halten haben!
Im selben Bericht werde ich zitiert: „Der 52-jährige hat sich für das Mandat entschieden. Das eigentliche Problem sehe er darin, ‚dass ich Wahlbeamter bin. Mein Arbeitgeber hätte mich in den Ruhestand versetzen müssen‘, ist Olaf Claus sicher. (…) Olaf Claus sieht sich im Recht. Sein Vertrag als Wahlbeamter gelte bis zum 31.Juli 2014.’Ob es da irgendwelche rechtlichen Probleme mit meinem jetzigen Arbeitgeber gibt, muss dann letztlich richterlich entschieden werden‘, sagte Claus, der angab, ab Januar einen Job in der Privatwirtschaft zu haben. ‚Die neue Arbeit wäre ganz in der Nähe, so dass ich das Amt als ehrenamtlicher Bürgermeister von Boltenhagen wahrnehmen kann.'“
Da stand es also, Zitat aus der Ostsee-Zeitung, Grevesmühlener Zeitung, vom 24.11.2011!
Die überschrift lautete: „Claus: Ich würde das Mandat annehmen“
Die Unterschlagzeile: „Bürgermeisterkandidat Olaf Claus hat sich entschieden. Er ist bereit, den Job in der Amtsverwaltung Klützer Winkel aufzugeben.“
Und nachdem Christian Schmiedeberg (CDU) seine verdiente und deutliche Wahlniederlage eingestehen musste, schrieb die Ostsee-Zeitung am 28.11.2011 unter der überschrift:
„Wahlsieg: 70,5 Prozent für Olaf Claus
Christian Schmiedeberg gratulierte seinem Konkurrenten. ‚Angesichts dieses eindeutigen Wahlergebnisses gebe ich den Posten als erster stellvertretender Bürgermeister auf und werde künftig nur Gemeindevertreter sein.‘ Von Olaf Claus erwartet er, ‚dass er sein Versprechen jetzt umsetzt und als Verwaltungsbeamter ausscheidet‘.“
Zur Erklärung:
Ich habe seit dem Sommer 2010 ein Beratungsgewerbe angemeldet. Diese Nebenbeschäftigung habe ich meinem damaligen Dienstherrn, der Gemeinde Boltenhagen, angezeigt. Diese Nebenbeschäftigung habe ich auch meinem neuen Dienstherrn, dem Amt Klützer Winkel, angezeigt. Sie ist genehmigt und ich werde diese Tätigkeit ausbauen, wenn ich endlich im einstweiligen Ruhestand bin oder zum 01.08.2014 in den Ruhestand versetzt werde. Sollte ich daraus ein Einkommen erzielen, wird dies auf mein Ruhegehalt angerechnet und das Ruhegehalt entsprechend gekürzt, wenn es meine jetzigen Bezüge überschreitet. Das sollte ein Dienstherr eigentlich wissen, anderenfalls sollte er sich rechtlichen Rat einholen.
Dass Christian Schmiedeberg (CDU) am Wahlabend erklärte, er würde „künftig nur Gemeindevertreter sein“ werde und nun als amtierender Amtsvorsteher wieder der Vertreter meines Dienstherrn ist, möchte ich hier unkommentiert lassen. Aber woher er die Erwartung nimmt, dass ich als Verwaltungsbeamter ausscheide, sollte er erklären.
Seinen Vorvorgänger im Amt, Herrn Dietrich Neick, habe ich am 02.08.2011 auf seine Fürsorgepflichten entsprechend den Festsetzungen gemäß §45 Beamtenstatusgesetz hingewiesen:
Der Dienstherr hat berechtigte Belange des Beamten in der Weise zu wahren, dass das gesundheitliche und wirtschaftliche Wohlergehen des Beamten und seiner Familie gesichert ist. Er hat des Weiteren die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten und bei Ermessensentscheidungen gerecht und wohlwollend zu verfahren. Darüber hinaus trifft den Dienstherrn eine Beratungspflicht. Der Dienstherr hat den Beamten nach Befähigung, Leistung und Eignung zu fördern sowie für die Fortbildung des Beamten zu sorgen. Eine weitere Verpflichtung des Dienstherrn besteht darin, Schäden von den Rechtsgütern des Beamten abzuwenden soweit ein Fürsorge- und Schutzbedürfnis besteht. Diesen bestehenden Anspruch auf Erfüllung der Schutz- und Fürsorgepflicht kann der Beamte im verwaltungsgerichtlichen Verfahren durchsetzen.
Und genau von diesem Recht mache ich jetzt Gebrauch!
Ihr Olaf Claus
Schreiben Sie mir gerne Ihre Meinungen und Fragen an info@olafclaus.de.
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