Boltenhagen – 19. Februar 2012

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen,

Am 23.02.2012 findet um 19.00 Uhr im Dorfclub Redewisch, Dorfstraße 48 die nächste Sitzung der Gemeindevertretung statt.

Auf der Tagesordnung stehen sehr wichtige Gemeindeangelegenheiten, die teilweise unsere Bürger brennend interessieren und über die unsere Gemeindevertreter zu entscheiden haben.

  1. Der Tagesordnungspunkt 14 ist für unsere Gemeinde die vermutlich wichtigste Angelegenheit der vergangenen 20 Jahre.
    Der Anwalt der Gemeindevertretung schlägt vor, den Normenkontrollantrag der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen vom 30.06.2011 beim Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern zurückzunehmen. Nachdem die Einwohner unsere Gemeinde im Dezember 2010 von der Gemeindevertretung mit einem Beschluss zur Aufhebung der Amtsfreiheit überrascht wurden. Nachdem eine Initiative im vergangenen Jahr innerhalb kürzester Frist mehr als 400 Unterschriften für ein Bürgerbegehren gesammelt hat und die Gemeindevertreter, auf Ihren Druck hin, am 31.03.2011 einstimmig eine Klage gegen die Aufhebung der Amtsfreiheit beschloss, soll diese Klage jetzt klammheimlich zurückgenommen werden.
  2. Anträge auf Neuwahlen zur Gemeindevertretung
    Die BfB-Fraktion stellt den Antrag, weil die Gemeindevertretung innerlich zerstritten ist, die Ausschreibung von Neuwahlen in den beiden Einwohnerversammlungen wiederholt gefordert wurde, die Handlungsfähigkeit der GV eingeschränkt ist. Ich stelle den Antrag auf Neuwahlen, weil die Gemeindevertretung mit der Neuwahl eines ehrenamtlichen Bürgermeisters, ein zusätzliches 14. Gemeindevertretermandat vergeben hat. Im Landes- und Kommunalwahlgesetz ist die Höchstzahl der Gemeindevertreter mit einer Größe unserer Gemeinde auf maximal 13 beschränkt.
  3. Mein Antrag auf den Erwerb eines Feuerwehreinsatzfahrzeuges
    für die freiwillige Feuerwehr und die Jugendfeuerwehr. Für die 30 Kameradinnen und Kameraden unserer Feuerwehr, vor allem für die 20 Mitglieder der Jugendfeuerwehr, ist die Anschaffung dieses Fahrzeuges von großer Dringlichkeit.
  4. Der Beschluss über die Abwägungen Ihrer Einwendungen und Hinweise zur änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Am Reek“.
    Diese änderung wurde in unserer Gemeinde, deren Einwohner vorrangig im Tourismusgewerbe arbeiten, sehr ausführlich diskutiert. Der Beschluss wird beispielhaft für die Nutzung von Ferienwohnungen in anderen Wohngebieten sein.
  5. Die Berufung und Verbeamtung unseres Gemeindewehrführers
    der freiwilligen Feuerwehr, der bereits am 25.06.2011 für weitere fünf Jahre gewählt wurde.

Und wieder sollen Sie ungefragt bleiben und die Öffentlichkeit weitestgehend ausgeschlossen sein.

Ich habe am 15.02.2012 Frau Pardun (beauftragte 1. Stellv. Bürgermeisterin und Leitende Verwaltungsbeamtin des Amtes Klützer Winkel) beauftragt die Sitzung auf Grund des großen öffentlichen Interesses im Kur- und Festsaal der Gemeinde stattfinden zu lassen. Im Kur- und Festsaal haben wir eine Platzkapazität von 200 Sitzplätzen. Frau Pardun hat jedoch, entgegen meiner Anweisung, die Einladung für den Dorfclub Redewisch ausgefertigt.

Die Kommunalverfassung unseres Landes regelt die öffentlichkeit der Gemeindevertretersitzungen und bezeichnet dies als grundlegenden Verfahrensgrundsatz des Kommunalverfassungsrechts. Der Öffentlichkeitsgrundsatz trägt dazu bei, die Arbeit der Gemeindevertretung für die Einwohner transparent zu machen und damit nicht nur Information, sondern auch Kontrolle zu gewährleisten. Der Sitzungsraum soll genügend Platz für Zuhörer bieten, wobei es bei zu erwartetem größerem öffentlichkeitsinteresse erforderlich sein kann, für die Sitzung einen geräumigeren als den gewöhnlich benutzten Raum aufzusuchen.

Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie durch Ihre Teilnahme an der Sitzung zeigen würden, dass Sie Interesse an der Arbeit unserer Gemeindevertreter und den Beratungsthemen haben und dass Sie gewillt sind, Ihr Verfassungsrecht auf Information und Kontrolle wahrzunehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Olaf Claus

Schreiben Sie mir gerne Ihre Meinungen und Fragen an info@olafclaus.de.