Boltenhagen – 24. Februar 2013

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freunde,

bevor ich zu meinem eigentlichen Anliegen komme, erlauben sie mir einige Bemerkungen im Voraus. Nach meinem Beitrag vom 21.01.2013, hier auf meiner Homepage, riefen die „Ostsee-Zeitung“ und der NDR an bzw. schickten mir Nachrichten um ein Interview zu vereinbaren. Während ich Anfragen der OZ, aufgrund der verlogenen Berichterstattung grundsätzlich nicht mehr beantworte (s. Beitrag vom 11.12.2012) habe ich beim „öffentlich-rechtlichen Fernsehen“ eine objektive Berichterstattung erwartet. Ich hätte es eigentlich besser wissen müssen, denn auch hier hat sich die Redakteurin P. Heissen anders entschieden und sogar „richtige“ Angaben bei der überleitung an den befragten Rechtsanwalt in „falsche“ umgewandelt. Und obwohl der Rechtsanwalt C. Grimm richtigerweise sagte, dass nur der AMTSARZT einen Facharzt einbeziehen kann, hält das Dietrich Neick nicht von weiteren Maßnahmen ab: „Weil, so schließt er messerscharf, nicht sein kann, was nicht sein darf.“ (Christian Morgenstern) Und wenn er eine Anweisung erlässt, dann ist sie zu befolgen. Basta!

Wobei ich nun beim eigentlichen Thema wäre. Ich habe wieder Post bekommen, wieder von Neick, wieder in seiner Rolle als „Amtsvorsteher“ und auch diesmal rechtlich sehr bedenklich! Aber lesen sie selbst. Eine „offizielle“ Antwort wird er natürlich auch bekommen, denn er steht ja als „Behördenleiter“ nicht im rechtsfreien Raum und genießt „Narrenfreiheit“, auch wenn ich mir nach dem Lesen des Schreibens mit der „Narrenfreiheit“ nicht so sicher bin. Hier auf meiner Homepage bekommt er nur eine „persönliche“ Antwort, die kostet nichts, ist aber hoffentlich trotzdem nicht umsonst.

Er entnimmt meinen „öffentlichen äußerungen“, dass ich seiner „Anordnung, (…), möglicherweise nicht Folge leisten“ werde. Dann will er seine „Fürsorgepflicht“ wahrnehmen und verbindet dies offenbar mit eigenen Ideen, denn hier droht er mir „Konsequenzen“ an. Dazu muss ich sagen, dass ich den „Amtsvorsteher“ schon vor Jahresfrist auf seine „Fürsorgepflicht“ hingewiesen habe.

Aber was ist eigentlich Fürsorgepflicht? Die Antwort darauf findet er hier. Autor ist Dr. Maximilian Baßlsperger, er ist Experte auf dem Gebiet des öffentlichen Dienstrechts und seit 15 Jahren als Kommentator für das Bayerische Beamtenrecht tätig. Als hauptamtlicher Dozent an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege in Bayern ist er über jeden Verdacht erhaben, einer meiner Anhänger zu sein. Ein Hinweis für Neick: Das Grundgesetz gilt in Bayern genauso wie in Mecklenburg-Vorpommern, also auch im Amt Klützer Winkel.

Ich weiß jetzt nicht genau, ob Neick oder eine andere berechtigte Person, diese objektive Antwort von einem Computer des Amtes sehen oder gar „herunterladen“ kann, denn meine Homepage www.olafclaus.de ist dort gesperrt. Ich schicke ihm den Auszug dann noch einmal in Papierform, nicht dass er hinterher sagt, er hätte es nicht gewusst. Ansonsten hat er ja immer noch die Möglichkeit seinen privaten Hausanschluss zu nutzen, es handelt sich jetzt ja schließlich um einen „persönlichen“ Beitrag. Nicht das er sich nachher noch selbst kündigen muss, weil er das Internet, während seiner aufopferungsvollen Tätigkeit für wen auch immer, privat genutzt hat. Noch ein Hinweis für Neick: Wenn Du die Erläuterungen zur „Fürsorgepflicht“ nicht verstehst, dann frage jemanden der sich damit auskennt! Ich kann Dir da den Rechtsanwalt Pollehn empfehlen. Seine Kanzlei verfügt zwar über keinen Fachanwalt für Verwaltungsrecht, aber wenigstens einmal hatte Volker Pollehn einen Lichtblick.

Das war am 25.02.2011, also vor zwei Jahren. Und das Neick nicht nur beratungsresistent, sondern auch vergesslich ist, zeigt folgender Protokollauszug vom 25.02.2011. Damals saßen Neick, Chr. Schmiedeberg, H.-D. Schultz, M. Schultz und als Berater Rechtsanwalt Pollehn sowie der Gadebuscher Bürgermeister Howest zusammen und unter Pkt. 3 wurde folgendes festgehalten: „Herr Pollehn stellt fest, dass nach den einschlägigen Bestimmungen des Beamtenstatusgesetzes der hauptamtliche Bürgermeister der Gemeinde Boltenhagen mit Wegfall der Amtsfreiheit der Gemeinde Boltenhagen kraft Gesetz in den einstweiligen Ruhestand versetzt wird. Herr Howest verweist auf die einschlägigen Vorschriften des Landesbeamtengesetzes MV, wonach auch bei einer Versetzung eines Beamten bei Auflösung einer Behörde das schriftliche Einverständnis des aufnehmenden Dienstherrn erforderlich ist (§ 30 Abs. 5 LBG MV). Herr Neick stellt fest, dass das Amt Klützer Winkel gegen eine Verordnung des Innenministeriums, welche die übernahme des hauptamtlichen Bürgermeisters der Gemeinde Boltenhagen in den Dienst des Amtes Klützer Winkel vorschreibt, Klage erheben wird.“

Also zusammengefasst: Bürgermeister muss kraft Gesetz in den Ruhestand versetzt werden, selbst bei einer Versetzung muss die aufnehmende Behörde (hier: Amt Klützer Winkel) einverstanden sein, falls der Innenminister trotzdem den Bürgermeister dem Amt aufzwingen will, dann wird geklagt! Das alles hat Neick verdrängt, vergessen, gelöscht! So wie er es mit seiner Vergangenheit als IM „Christian Klenz“ auch getan hat: verdrängt, vergessen, gelöscht!

Mit den fehlenden amtlichen Bekanntmachungen für die Sitzungen des Amtsausschusses ist er ebenfalls so verfahren. Nachdem wir seit September 2012 darauf drängen, endlich den Nachweis für die amtlichen Bekanntmachungen der Amtsausschusssitzungen vom 05.01.2012 und 21.02.2012 zu erhalten, hat das Amt die vorhandenen Daten nun einfach gelöscht! Das wird den Wahlbetrügern Neick und Schmiedeberg aber letztlich nicht helfen, denn die Daten habe ich gesichert und dem Generalstaatsanwalt mit einer Anzeige wegen Urkundenfälschung übergeben.

Leider schauen die Rechtsaufsichtsbehörden im Innenministerium und Landratsamt nur untätig diesem kriminellen Treiben zu. Die Missstände im Amt Klützer Winkel, wo ein Behördenleiter, der als ehemaliger Stasi-IM tätig war, heute in Gutsherrenmanier Mitarbeiter scheinbar wahllos feuert, interessieren niemanden. Ein Arbeiter oder Angestellter bringt auch keine Schlagzeile, wie die ordentliche Kündigung einer unfähigen Kurdirektorin oder betrügerischen Kämmerin. Diese Arbeiter und Angestellten haben keine Lobby, weder in der öffentlichen Berichterstattung noch beim Innenminister oder der Landrätin. Ein CDU-Innenminister Caffier, der noch vor einem halben Jahr vom „Tollhaus Boltenhagen“ sprach, ist sprachlos und handlungsunfähig hinsichtlich der ungeheuerlichen Zustände in diesem Amt. Er tippelt lieber unbeholfen von einem Fettnapf in den nächsten und beauftragt teure Rechtsanwaltskanzleien mit der Unterstützung vor dem Landesverfassungsgericht. Der oberste Verfassungsschützer des Landes klagt wegen verwaltungsgerichtlich angeordneter Streichungen im Verfassungsschutzbericht 2011. Ich frage mich, wenn der Innenminister schon kein Urteil eines ordentlichen Gerichts akzeptiert, von wem wollen wir es dann erwarten? Pikant an der Sache ist u.a. auch, dass die beauftragte Rechtsanwaltskanzlei auch Scientology vertreten hat. Eine religiöse Gemeinschaft, die nach einem Urteil des OVG Münster vom 12.02.2008, auch künftig von den Verfassungsschutzbehörden beobachtet werden darf. Vielleicht ergeben sich dort Möglichkeiten für eine zukünftige Zusammenarbeit zum gegenseitigen Vorteil? Aber ist eine derartige Zusammenarbeit überhaupt notwendig? Verfügt das Innenministerium nicht über ausreichend fachkundige Juristen/Beamte die das Land vor dem Verfassungsgericht vertreten können bzw. dürfen? Oder handelt es sich schlicht um Defizite in der Führung des Innenministeriums, die in fachlicher Hinsicht durch den Minister unzulänglich ausgeübt wird? Wie komme ich überhaupt darauf, eine Verbindung zwischen Innenminister Caffier und Scientology herzustellen? Das wäre natürlich absurd und keinesfalls von mir beabsichtigt!

Meine „Freunde“ von der Ostsee-Zeitung brachten mich übrigens auf diesen Gedanken. Am 12.02.2013 habe ich unter der überschrift „Sein Kampf“ einen Beitrag über den Hiddenseer Bürgermeister Thomas Gens gelesen. Der OZ-Redakteur Benjamin Fischer wählte, ein Schelm wer Böses dabei denkt, diese Schlagzeile und berichtete dann über den Kampf des Bürgermeisters um eine angebliche Stasi-Tätigkeit und seiner anwaltlichen Unterstützung. Er hat sich den Rechtsanwalt Hardy Langer gewählt und nun stellt die Ostsee-Zeitung messerscharf die Verbindung zur Staatsicherheit her. Schließlich gehört Rechtsanwalt Langer zur gleichen Kanzlei wie Gregor Gysi und da weiß man doch Bescheid! Geschickt wird berichtet, dass Gens ja Mitglied der rechtsextremistischen DVU war und Mitglied der SED war er auch. Sogar schon mit 18 Jahren, entgegen dem Statut der SED, dass eine Mitgliedschaft mit 18 Jahren nicht ermöglichte, da eine einjährige „Kandidatenzeit“ der Aufnahme in die Partei vorausging. Ich empfehle dem Redakteur Fischer in seiner Chefredaktion nachzufragen. Die Ostsee-Zeitung war schließlich fast 40 Jahre lang das „Organ der SED-Bezirksleitung Rostock“ und da wird sich doch im Archiv noch ein Statut der SED finden. Aber Gens soll ja auch schon mit 16 Jahren Stasi-IM geworden sein! Meine ganz persönliche Meinung dazu ist, dass ein Jugendlicher mit 16 Jahren eher ein Opfer als ein Täter war, aber das kann jeder selbst für sich entscheiden. Leider hat Redakteur Fischer auch eine CDU-Mitgliedschaft des Bürgermeisters bis 2011 unterschlagen und den dazu gehörigen CDU-Landesvorsitzenden und Innenminister Lorenz Caffier gleich mit. Warum sollte er ihn auch erwähnen? Caffier ist als Innenminister auch für die Rechtsaufsicht in den Kommunen zuständig und da könnte sich folgende Frage aufdrängen:

Wie ist es möglich, dass ein Bürgermeister wegen einer angeblichen Stasi-Tätigkeit von der Mitarbeit in einem Amtsausschuss (Amt Rügen-West) ausgeschlossen wird, während ein anderer Bürgermeister trotz erwiesener Stasi-Tätigkeit von einem Amtsausschuss (Amt Klützer Winkel) zum Amtsvorsteher gewählt wird?

Ich bin kein Redakteur oder Journalist einer „unabhängigen“ Tageszeitung oder gar beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk und ich erwarte von diesem Innenminister nichts, absolut nichts – auch keine Antwort.

Mit wenig Hoffnung auf änderung dieser Zustände verbleibe ich

Ihr Olaf Claus

Schreiben Sie mir gerne Ihre Meinungen und Fragen an info@olafclaus.de.