Boltenhagen – 21. Januar 2013

Ich habe Post vom Amt Klützer Winkel bekommen, die ich ihnen nicht vorenthalten möchte. (Brief lesen) Der vermutliche Amtsvorsteher und überführte Spitzel Neick alias Christian Klenz bestätigt, dass er nun davon ausgeht, dass ich am 30. Januar 2012 Beamter des Amtes geworden bin. Wäre ja schön, wenn er das auch so den Gerichten mitteilen würde, bisher hat er da immer gelogen und behauptet, dass ich seit dem 01. Juli 2011 Beamter des Amtes bin.

Ansonsten lässt sich Neick/Klenz über meinen Gesundheitszustand aus und erweckt den Eindruck, dass für ihn weder die Landes- noch die Kommunalverfassung gelten. Datenschutzrechtliche Bestimmungen sind für ihn ohnehin ein Buch mit sieben Siegeln. Dafür scheint er sich besser mit der – Richtlinie Nr. 1/76 zur Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge vom Januar 1976 des Ministers für Staatssicherheit der DDR auszukennen. Für interessierte Leser ist die Richtlinie hier zu finden: ddr-wissen.de Selbst die „Ostsee-Zeitung“ kam nicht umhin 2001 darüber zu berichten:“Die Affäre Dietrich Neick hat in den vergangenen zwei Wochen viel Staub aufgewirbelt, nachdem eine Akte aufgetaucht war, die den Kalkhorster Bürgermeister ab 1985 als inoffiziellen Mitarbeiter des Ministeriums für Staatssicherheit ausweist.“

Neick war „Inoffizieller Mitarbeiter zur politisch-operativen Durchdringung und Sicherung des Verantwortungsbereiches (IMS)“. IMS waren in sicherheitsrelevanten Bereichen (Sägewerk Grevesmühlen?)beschäftigte Personen, die ohne besonderen Anlass über das Verhalten von Personen berichteten. Sie sollten Verdachtsmomente frühzeitig erkennen, vorbeugend und schadensverhütend wirken und wesentliche Beiträge zur Gewährleistung der inneren Sicherheit in ihrem Verantwortungsbereich leisten. Die freie Enzyklopädie Wikipedia schreibt über derartige IMS: „Auf Grund der großen Bandbreite an Umständen, die zu einer Zusammenarbeit mit dem MfS führten, gestaltet sich eine moralische Aufarbeitung der Spitzeltätigkeit als außerordentlich schwierig. So gab es Freiwillige, die aus Eigennutz, Wichtigtuerei oder aus dem Bedürfnis, über andere Macht auszuüben, eifrig und ohne moralische Bedenken dem MfS umfassend Bericht erstatteten.“ Ich bin mir sicher, dass es für andere IMS auch andere Beweggründe für eine derartige Tätigkeit gab, auf Neick/Klenz treffen, nach meiner persönlichen Erfahrung, jedoch keine anderen Beweggründe zu.

Jeder der schon einmal dienstlich mit diesem „Behördenleiter“ als Arbeitnehmer oder Beamter zu tun hatte und diesem „Dienstvorgesetzten“ ausgeliefert war, wird seine menschlichen und moralischen Defizite kennengelernt haben. Viele haben diese Erkenntnis schmerzlich mit dem Verlust des Arbeitsplatzes bezahlen müssen. Allein im vergangenen Jahr hat er drei Mitarbeitern fristlos gekündigt und zwei weitere langjährige Mitarbeiter noch am 19.12.2012 suspendiert. Vermutlich wird auch hier die Kündigung erfolgen. Vor dem Arbeitsgericht wird dann ein „Vergleich“ akzeptiert, eine ordentliche Kündigung ausgesprochen und eine Weiterbeschäftigung der Mitarbeiter ausgeschlossen, da das „Vertrauensverhältnis“ nachhaltig gestört ist. Persönlich verantwortlich für diese hanebüchenen Zustände sind Neick und seine Verwaltungsleiterin Pardun, die sogar ehrenamtliche Richterin am Arbeitsgericht Schwerin ist. Fallen derartige Zustände eigentlich keinem Gericht oder der Rechtsaufsichtsbehörde auf? Aber ist Neick eigentlich „Amtsvorsteher“ und damit „oberste Dienstbehörde“ des Amtes Klützer Winkel?

Ich habe bereits am 24.05.2012 (Schreiben an Innenministerium) den Innenminister, die Landrätin und die Mitglieder des Amtsausschusses über meine Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Sitzungen in denen Neick und seine Vertreter Schmiedeberg und Radtke gewählt wurden, informiert. Während die Landrätin am 18.06.2012 eine Antwort gab (Schreiben ansehen) hat sich Innenminister Caffier (CDU) bisher höflich zurückgehalten. Der für kommunale Angelegenheiten zuständige Minister Caffier (CDU), der sich selbst gern als „Blockflöte“ bezeichnet, hat nicht auf diese offensichtlichen Missstände reagiert. Dafür hat er in den vergangenen Monaten kein Fettnäpfchen ausgelassen, wenn es darum ging, die finanziellen Folgen der umstrittenen Landkreisneuordnung auf die Städte und Gemeinden unseres Landes abzuwälzen und mit Zwangsverwaltungen von Landkreisen und sogar der Landeshauptstadt zu drohen. Ich erinnere an dieser Stelle auch gern noch einmal an seine Verordnung zur Zwangseinamtung der Gemeinde Boltenhagen in das Amt Klützer Winkel und an die chaotischen Folgen dieser rechtswidrigen Verordnung. „Blockflöte“ Caffier kam 2011 seiner „Blockflötentruppe“ von der CDU Boltenhagen zur Hilfe und trieb damit eine wirtschaftlich gesunde Gemeinde in ein Amt mit einem Stasi-Amtsvorsteher an der Spitze. Rechtsstaat geht eigentlich anders, Herr Innenminister!

Doch zurück zu Neick: Sind die Sitzungen des Amtsausschusses vom 05.01.2012 und vom 21.02.2012 ordnungsgemäß zustande gekommen? Ich habe erhebliche Zweifel daran und zwar aus folgenden Gründen:

  1. Die Einladungen zu den Sitzungen sind in der Form von „amtlichen Bekanntmachungen“ öffentlich bekannt zu machen. Die Form ist in der Hauptsatzung des Amtes geregelt. Dort wurden lediglich „Pressemitteilungen“ veröffentlicht, also keine „amtlichen Bekanntmachungen“. Das Amt hat der Landrätin einen Nachweis der Pressemitteilungen für „amtlichen Bekanntmachungen“ zur Verfügung gestellt. Dieser Nachweis enthält jedoch nicht die „amtlichen Bekanntmachungen“, sondern die Pressemitteilungen. Seit September 2012 forderten wir mehrfach den „Nachweis der amtlichen Bekanntmachungen“ an. Neick gab bisher keine Antwort. Warum nicht?
  2. Am 05. September 2011 trat die neue Kommunalverfassung in Kraft. U.a. änderte sich die gesetzliche Anzahl der Amtsausschussmitglieder. Es wurden im Dezember 2011 alle bisherigen Amtsausschussmitglieder abberufen und neue Mitglieder berufen. Meiner Ansicht nach hätte in der Sitzung vom 05.01.2012 eine Neukonstituierung des Amtsausschusses erfolgen müssen, da sich die Zusammensetzung grundlegend änderte. Die Konstituierung erfolgte jedoch nicht. Dies hätte zur Folge, dass die durchgeführten Wahlen zum ersten und zweiten stellv. Amtsvorsteher rechtswidrig erfolgt sind. Das kann jedoch vernachlässigt werden, da die Sitzung aufgrund eines Ladungsfehlers ohnehin rechtswidrig zustande gekommen ist.
  3. An der Sitzung vom 05.01.2012 nahm Frau Bräunig als 2. Stellv. Bürgermeisterin Boltenhagens teil. Ich war zu diesem Zeitpunkt noch nicht berufen und Chr. Schmiedeberg als 1. Stellv. Bürgermeister zurückgetreten. Frau Pardun, als Leitende Verwaltungsbeamtin, wurde durch die Landrätin mit der Wahrnehmung der Aufgaben als 1. Stellv. Bürgermeisterin beauftragt und nahm ebenfalls an der Sitzung teil. Als gewählte Boltenhagener Mitglieder waren Frau Plieth und Herr Chr. Schmiedeberg anwesend. Es waren also, entgegen den Festsetzungen in der KV M-V, vier Vertreter aus Boltenhagen anwesend. Das kann jedoch vernachlässigt werden, da die Wahlen der stellv. Amtsvorsteher aufgrund des Ladungsfehlers ohnehin rechtswidrig zustande gekommen sind.
  4. Neick wurde am 21.02.2012, ohne Beachtung des § 66 Abs. 1 des Landes- und Kommunalwahlgesetz M-V, zum Amtsvorsteher gewählt. Entgegen der Auffassung der Landrätin unterliegt der Amtsvorsteher, ebenso wie Landräte und Bürgermeister, der analogen Anwendung der persönlichen Voraussetzungen für die Wahl von Landräten und Bürgermeistern. Es ist schlichtweg unvorstellbar, dass der Gesetzgeber in einem demokratischen Rechtsstaat, die Wahl eines ehemaligen inoffiziellen bzw. hauptamtlichen Mitarbeiters des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR, zum Amtsvorsteher, ohne erneute Prüfung der persönlichen Voraussetzungen für diese Wahl, zulässt. Dies wäre jedoch der Fall, wenn ein sonstiges Amtsausschussmitglied zum Amtsvorsteher und damit zum Behördenleiter gewählt wird. Da die Sitzung aufgrund eines Ladungsfehlers rechtswidrig zustande gekommen ist, wird diese „Regelungslücke“ leider nicht gerichtlich überprüft werden müssen. Es sei denn, die Rechtsaufsichtsbehörden prüfen dies einmal „von Amts wegen“.

Ist es nicht gar eine gesetzliche Aufgabe der Rechtsaufsichtsbehörden im Innenministerium und im Landratsamt die Hinweise auf Rechtsverstöße einer ernsthaften und vorbehaltlosen Prüfung zu unterziehen? Was die fehlenden amtlichen Bekanntmachungen angeht, werde ich dies, ebenso wie die rechtswidrige übernahmeverfügung und zahlreiche andere Verstöße gegen die Kommunalverfassung unseres Landes und gegen das Landesbeamtengesetz gerichtlich klären lassen. Ich werde über den weiteren Werdegang informieren.

Ihr Olaf Claus

Schreiben Sie mir gerne Ihre Meinungen und Fragen an info@olafclaus.de.